Fragen und Antworten zur privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz

Arbeitnehmer arbeiten während der offiziellen Arbeitszeiten nicht pausenlos. Sie beschäftigen sich zwischendurch mit privaten Angelegenheiten. Das gibt es nicht erst seit Erfindung des World Wide Web, aber die private Internetnutzung am Arbeitsplatz sorgt immer wieder für Probleme.

Inzwischen scheinen Arbeitgeber mit dem Thema deutlich entspannter umzugehen als früher, doch was erlaubt ist und was nicht, ist nicht allgemein geregelt. Letztlich entscheidet der Arbeitgeber, wie viel private Nutzung des Internets erlaubt ist. Er kann der Privatnutzung des Webs am Arbeitsplatz sogar komplett einen Riegel vorschieben. Ob das sinnvoll ist, das ist eine andere Frage.

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, sich im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz einige Fragen zu stellen. Der Hightech-Verband BITKOM gibt diese Woche in einer Presseinformation Antworten auf fünf wichtige Fragen:

>>Jeder zweite Berufstätige verwendet das Web während der Arbeit für private Zwecke. Das hat eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM ergeben. Weibliche Mitarbeiter machen von dieser Möglichkeit etwas häufiger Gebrauch als männliche (55 gegenüber 48 Prozent). Jede dritte Frau nutzt den Webzugang ihres Arbeitgebers mindestens einmal täglich, bei den Männern ist es lediglich jeder vierte. Am häufigsten werden dabei private E-Mails gecheckt. Knapp die Hälfte derer, die das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen, tut dies zum Mailing. Jeder vierte sucht Informationen für private Zwecke. Jeweils ein Fünftel kauft online ein oder führt Buchungen durch. Jeder achte besucht Online-Communitys, acht Prozent spielen Online-Spiele.

Ob die private Internet-Nutzung im Job erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten der folgenden Tipps leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab.

1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?
Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.

2. Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?
Ohne konkrete Vereinbarung spricht vieles dafür, dass die private Internetnutzung vom Arbeitgeber geduldet wird, wodurch eine betriebliche Übung begründet werden könnte. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt.

3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern?
Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der BITKOM, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf die Firma das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.

5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung?
Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.

Zur Methodik: Im Auftrag des BITKOM befragte das Meinungsforschungsinstitut Aris deutschlandweit 538 berufstätige Personen ab 14 Jahren. Die Umfrage ist repräsentativ.<<

Mein Tipp: Im Zweifel das eigene Smartphone über eine mobile (selbst bezahlte) Internetverbindung verwenden, denn dann bleibt dem Arbeitgeber nicht nur verborgen, wie intensiv die private Nutzung ist. (Das sollte man sowieso nicht übertreiben.) Außerdem (viel wichtiger!) kann der Arbeitgeber nicht nachvollziehen, welche Websites man besucht hat. Zudem hat man auf eigenen Endgeräten die Kontrolle über die Sicherheitsfunktionen. Nicht alle Arbeitsplatzrechner sind gut gegen die allgemeinen Gefahren bei der Nutzung des Internets geschützt. Die dadurch entstehenden Risiken sollte man nicht unterschätzen, besonders wenn man beispielsweise online einkauft oder Bankgeschäfte abwickelt.

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