Tipps zum Onlineshopping vor Weihnachten

Die Weihnachtsgeschenke im Internet zu kaufen kann viel Mühe und Geld sparen. Obwohl es beim Geschenkekauf im Internet grundsätzlich gut ist, frühzeitig zu bestellen, damit es später nicht knapp wird mit der Lieferzeit, kann es sich lohnen, bis kurz vor Weihnachten mit dem Onlinekauf zu warten.

Einer der größten Vorteile beim Einkaufen im Internet ist – zu jeder Jahreszeit – das 14-tägige Rückgaberecht für Verbraucher. Liegt man mit seinem Weihnachtsgeschenk daneben, tauscht man es einfach wieder um, ohne Gründe nennen zu müssen. Die Frist beginnt aber nicht erst mit dem Auspacken der Geschenke. Deshalb kann ein frühzeitiger Einkauf ein Nachteil sein.

Das Problem haben manche Onlineshops allerdings erkannt, weshalb zum Teil längere Fristen für die Rückgabe gelten.  Dazu und zu einigen anderen Fallstricken beim Geschenkekauf im Internet schreiben die Experten von teltarif.de in einer Presseinfo:

>>Keine überfüllten Einkaufspassagen, keine Hektik, kein Gedrängel: In der Vorweihnachtszeit empfinden viele Online-Shopping als besonders angenehm. Gerade bei Geschenken stellt sich dann oft die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt ein Produkt zurückgegeben werden kann, falls es nicht gefällt. “Viele Onlinehändler bleiben auch zu Weihnachten bei der klassischen Rückgabefrist von 14 Tagen. Es lohnt sich aber, genauer hinzuschauen; einige Anbieter verlängern das Rückgaberecht um ein paar Wochen nach den Festtagen”, sagt Thorsten Neuhetzki vom Onlinemagazin www.teltarif.de. Je nach Rückgabefrist muss dann der Bestellzeitpunkt richtig gewählt werden, damit das Geschenk rechtzeitig ankommt, aber nach Weihnachten trotzdem noch zurückgegeben werden kann. In jedem Fall wichtig: Den Beschenkten vor dem Öffnen der Originalverpackung auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen. So dürfen etwa DVDs, Blue-Rays oder CDs nur in unversehrter Folie zurückgegeben werden.

Wichtig beim Onlineshopping ist zudem die Seriosität des Onlineshops. Gerade bei unbekannten, kleineren Shops, bei denen der Kunde noch nie bestellt hat, sollte er zunächst nachschauen, ob das Impressum vollständig ist und beispielsweise Kontaktdaten wie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse vorhanden sind. Einen Hinweis auf die Qualität des Shops können auch Preissuchmaschinen liefern, bei denen sich häufig Bewertungen der gelisteten Shops finden. “Vor allem bei unbekannten Händlern ist das Zahlen auf Rechnung die sicherste Variante. Auf Vorab-Überweisungen sollten Onlineshopper besser verzichten”, rät Neuhetzki.

Der abschließende Tipp von Neuhetzki lautet: “Finger weg von Smartphones, Tablets oder Netbooks, die es nur zusammen mit einem Mobilfunkvertrag gibt. Bei solchen auf den ersten Blick meist sehr günstigen Produkten entstehen Folgekosten, die den Wert des Gerätes oft übersteigen.” Und auch bei Angeboten inklusive Prepaid-Karte gilt es vorsichtig zu sein. Zwar fallen hier keine Grundgebühren an, aber das Smartphone lässt sich meist nur mit dieser speziellen SIM-Karte nutzen – nicht sinnvoll, wenn der Beschenkte bereits einen passenden Tarif hat.

Weitere Tipps für das Onlineshopping zu Weihnachten gibt es unter www.teltarif.de/weihnachts-shopping.<<

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